Branchenlösung ASi - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für den Handel
1 Einleitung
Die Branchenlösung ASi – "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für den Handel" dient der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zum Wohle der Mitarbeiter der angeschlossenen Firmen.
2 Trägerschaft
Die Trägerschaft der Branchenlösung sind:
- Verbandes Schweizerischer Edelstahl-, Metallhändler (VSEMH)
- Handel Schweiz (VSIG)
- Schweizerische Kaufmännische Verband (SKV) für die Mitwirkung auf Stufe Branchenösung
3 Organisation (Quelle ABL-C)
3 Organisation der Branchenlösung
Unter dem Namen «ASi Arbeitssicherheit für den Handel» besteht mit Sitz in Zürich ein Verein gemäss Art. 60ff ZGB. Er verfolgt den Zweck, Handelsbetrieben eine kostengünstige und nachhaltige Umsetzung der EKAS-Richtlinie 6508 zu ermöglichen. Dies geschieht durch das Erstellen und Betreiben einer Arbeitssicherheits-Branchenlösung. Die Dauer des Vereins ist unbeschränkt. Er bezweckt keinen Gewinn und die einzelnen Mitglieder erwerben am Vereinsvermögen keinen Anspruch.
3.1 KASI-Kommission Arbeitssicherheit der Branchenlösung ASi
Die Kommission Arbeitssicherheit der ASi besteht aus 5 - 10 Mitgliedern und setzt sich zusammen aus:
- Mitgliedern der Trägerverbände
- Mitgliedern der angeschlossenen Verbände
- Mitgliedern der angeschlossenen Betriebe mit Arbeitnehmeraufgaben
- Mitgliedern der angeschlossenen Betriebe mit Arbeitgeberaufgaben
- Fachstellenleitung und Mandatsleitung
- Sekretariatsleitung
- 1-2 Vertreter der Behörden/Durchführungsorgane (beratend)
Zu den Aufgaben und Kompetenzen der Kommission gehören:
- Legt das Leitbild für die Branchenlösung fest
- Ist Ansprechstelle für die EKAS
- Legt die Mitgliederbeiträge fest
- Entscheidet über den Ausschluss einer Firma aus der Branchenlösung
- Beschliesst über die Finanzen (Budget und Jahresrechnung)
- Bestimmt die Fachstelle und das Sekretariat
- Ist verantwortlich für die Weiterentwicklung der Branchenlösung und setzt die Änderungen in Kraft
- Entscheidet über Schwerpunkte, Zielsetzungen und Gesundheitsvorsorge-Massnahmen
- Entscheidet über das Schulungsangebot
- Entscheidet über den Jahresbericht der Fachstelle
- Schlägt Firmen vor, die durch die FASI / ASA-Pool überprüft werden sollen (Audits)
- Zieht Spezialisten des ASA-Pools für die Beratung bei
- Entscheidet über die Dokumente zur Rezertifizierung der Branchenlösung
- Verhandelt mit Lieferanten von PSA über spezielle Einkaufskonditionen für Mitglieder der ABL
3.2 FASI - Fachstelle Arbeitssicherheit Branchenlösung ASi
Die Fachstelle ist direkt der Kommission unterstellt und besteht aus Fachberatende, die zwingend qualifizierte ASA-Spezialisten nach Art. 11d VUV sind.
Zu den Aufgaben der FASI gehören:
- Unterstützt die KASI bei der Weiterentwicklung der Branchenlösung
- Erstellt die Dokumente in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Bestellt den ASA-Pool
- Erstellt Vorschläge für Schwerpunkte, Hilfsmittel, Zielsetzungen und Gesundheitsvorsorge-Massnahmen
- Beratet die Firmen bezüglich ASGS-Aspekte
- Erstellt das Schulungsangebot und führt diese im Auftrag der KASI durch
- Erstellt jährlich einen Bericht z.Hd. der KASI
- Informiert die Firmen über relevante Neuerungen und Änderungen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
- Erarbeitet die Unterlagen zur Rezertifizierung der Branchenlösung
- Kann von den Betrieben zur Umsetzung und Gefahrenanalyse sowie für Beratung und Schulungen beigezogen werden
- Übernimmt weitere von der Kommission delegierte Aufgaben
3.3 Sekretariat der Branchenlösung ASi
Das Sekretariat wird von der FASI geführt und stellt die administrativen Aufgaben sicher:
- Redigiert die Dokumentationen
- Konsolidiert die Statistiken
- Ist verantwortlich für die Verteilung der neuen und geänderten Dokumente an die Firmen
- Führt eine aktuelle Liste der angeschlossenen Firmen
- Stellt das Rechnungswesen sicher
- Pflegt das Extranet bzw. die Homepage
3.4 Geschäftsleitung der Firma (GL)
Die Pflichten der Geschäftsleitung als Arbeitgeber sind gesetzlich geregelt und nachstehend zusammenfassend aufgeführt:
- Ist verantwortlich für die Umsetzung der Branchenlösung in der Firma
- Integriert Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in die Unternehmenspolitik und legt die Ziele bezüglich Arbeitssicherheit fest
- Stellt die Mitwirkungsform der Arbeitnehmer im Bereich Arbeitssicherheit sicher
- Legt die Sicherheitsorganisation innerhalb der Firma fest
- Gibt das Arbeitssicherheits-Handbuch frei
- Setzt ein sicherheitsgerechtes Verhalten auf allen Stufen durch und sanktioniert sicherheitswidriges Verhalten
- Stellt die finanziellen und personellen Ressourcen im Bereich Arbeitssicherheit zur Verfügung
- Lässt den ASIB aus- und weiterbilden
3.5 ASIB - Arbeitssicherheits-Beauftragter in der Firma
Der ASIB hat eine Fachverantwortung und eine beratende Funktion. Er ist für die Belange der Arbeitssicherheit direkt der GL unterstellt. Die Aufgaben sind insbesondere:
- Ist interner Fachmann für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Unterstützt die Geschäftsleitung, Linienvorgesetzten und die Mitarbeiter bei der Einführung und Umsetzung der Branchenlösung in der Firma (Aufbau und Unterhalt der Dokumentation)
- Koordiniert die Schulung der Mitarbeiter bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Überwacht sicherheitsgerechtes Verhalten bezüglich Arbeitssicherheit in der Firma
- Ist Ansprechpartner für Arbeitssicherheit innerhalb der Firma und gegenüber der Fachstelle
- Berichtet der Geschäftsleitung periodisch über den Stand der Umsetzung geplanter Massnahmen und über die Belange Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Allgemeinen
- Erstellt die geforderten Auswertungen und Statistiken (evtl. in Zusammenarbeit mit anderen internen Stellen)
- Ist verantwortlich für die Weitergabe von Informationen der Fachstelle an die Geschäftsleitung und an die Mitarbeiter
- Bildet sich, entsprechend der Grösse der Firma und den dort auftretenden „besonderen Gefahren“ weiter.
3.6 Mitarbeiter mit Vorgesetztenstellung
Der Mitarbeitende mit Vorgesetztenstellung hat in seinem Verantwortungsbereich folgende Pflichten:
- die ihm unterstellten Mitarbeiter ihrer Ausbildung und Fähigkeiten entsprechend einsetzen
- sie über Vorschriften und Gebrauch von Arbeitsmitteln instruieren
- Vorschriften durchstzen und Kontrollen durchführen
3.7 Mitarbeitende ohne Vorgesetztenstellung
Die Pflichten der Mitarbeitenden sind gesetzlich geregelt und nachstehend zusammenfassend aufgeführt:
- Sicherheitsvorschriften beachten
- Weisungen befolgen
- Vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung benutzen
- Mängel beseitigen oder melden
4 Dokumentation

| ABL | Arbeitssicherheits-Branchenlösung ASi | Beschrieb der Arbeitssicherheits-Branchenlösung ASi, die Grundlage für das Arbeitssicherheits-Managementsystem (ASM) für die der Branchenlösung angeschlossenen Firmen. |
| AH-... | Anhänge zur Arbeitssicherheits-Branchenlösung | Die sich im Laufe der Zeit verändernden Vorgaben und Festlegungen. |
| AHB | Arbeitssicherheits-Handbuch | Massgebende Dokument für die Arbeitssicherheit einer Firma. |
| ACL- / AFO- / AH- | Anschlussdokumente des AHB | Vorgegebene Checklisten und Formulare |
| BD | Betriebsdokumentation | Die Betriebsdokumentation (BD) beinhaltet alle Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes die in der Firma umzusetzen sind |
| ALF | Leitfaden für die Umsetzung der ABL in der Firma | Der „Leitfaden für die Umsetzung der Branchenlösung in der Firma“ (ALF) soll der Firma, insbesondere dem ASIB und evtl. dem QL, die Umsetzung der Branchenlösung mit der Erstellung und Einführung eines ASM erleichtern |
Alle Dokumente sind urheberrechtlich geschützt.
5 Gefährdungsermittlung / AWARE
Die Gefährdungsermittlung erfolgt anhand der vorgegebenen Checklisten durch die Firma selbst, sie kann dazu auch Mitglieder des ASA-Pools beiziehen. Für „besondere Gefahren“, die nicht in der Branchenlösung beschrieben sind, muss sie einen ASA beiziehen (siehe ABL § 12 „ASA-Beizug“)
Die Gefährdungsermittlung muss schriftlich dokumentiert sein.
AWARE ist eine webbasierte Gefährdungsermittlungs-Software mit der man entweder auf vorhandene Checklisten zugreifen, oder diese selber erstellen kann. Mit den ausgefüllten Checklisten kann man die Massnahmenplanung starten, die Bearbeitung dokumentieren und anschliessend alles archivieren.
6 Ausbildung
Die Ausbildung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist grundsätzlich Sache der Firma. ASi bietet jedoch die notwendigen Ausbildungen im Bereich Arbeitssicherheit an.
6.1 Kurse in Arbeitssicherheit der ASi
Die Planung und Koordination der Kurse erfolgt durch die KASI, die Administration durch das Sekretariat und die Durchführung in der Regel durch Mitglieder des ASA-Pools.
Dies sind z. Z. folgende Kurse:
- Einführung in die Arbeitssicherheit für Geschäftsleitungsmitglieder
- Grundausbildung Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz für ASIB und Mitarbeiter der Firmen
- Umsetzung der Arbeitssicherheits-Branchenlösung in der einzelnen Firma (Einführung ASM)
- Neuerungen und Weiterbildung in der Arbeitssicherheit für ASIB
Im Anhang 6 zur ABL „Schulungsplan“ (AH-6) sind die Kursinhalte beschrieben sowie die geplanten Kursdaten ausgeschrieben.
Weitere Kurse werden nach Bedarf angeboten.
6.2 Erfahrungsaustausch (Erfa-Gruppe Arbeitssicherheit)
ASI unterhält für alle Firmen eine Erfa-Gruppe Arbeitssicherheit (Erfa-Gruppe). Sie findet jährlich mehrmals statt. Die Teilnahme des ASIB oder eines Stellvertreters an den Zusammenkünften der Erfa-Gruppe ist einmal pro Kalenderjahr obligatorisch.
7 Finanzierung und Kosten
Der Aufbau und die Weiterentwicklung der ABL soll selbsttragend sein. Deshalb werden die Kosten auf die angeschlossenen Firmen übertragen.
Die Kosten für die Firma teilen sich in einen einmaligen Beitrittsbeitrag (einmalige Lizenzgebühr) und eine jährliche Mitgliedschaftsgebühr auf. Sie richten sich nach Firmengrösse und Firmenart.
Die KASI setzt die Preise fest. Die Abrechnung erfolgt durch ASi.
In Anhang 11 zur ABL „Zusammenstellung der Kosten und Leistungen“ (AH-11) ist eine Zusammenstellung der Kosten und Leistungen aufgeführt.
7.1 Beitrittsbeitrag
Mit dem Beitrittsbeitrag (einmalige Lizenzgebühr) erwirbt sich die Firma (Vertragspartnerin) das Recht diese Branchenlösung in der Firma umzusetzen, das Know-How zu verwenden und die zur Branchenlösung zugehörigen Dokumente zu kopieren. Die komplette Dokumentation sowie die Kosten für die gesamte Einführungsschulung für je einen Teilnehmer sind in diesem Betrag enthalten.
7.2 Jährliche Mitgliedschaftsgebühr
In der jährlichen Mitgliedschaftsgebühr sind die Kosten für den Betrieb der FASI und KASI, die Teilnahme an der Erfa-Gruppe, Updates der Dokumentation sowie die Überprüfung ausgewählter Firmen durch den ASA-Pool enthalten.
8 Lizenzbestimmungen
Die Branchenlösung ASi – Arbeitssicherheit für den Handel ist Eigentum der Trägerschaft „Arbeitssicherheit für den Handel ASi“ und urheberrechtlich geschützt. Kopien sämtlicher Dokumente dieser Branchenlösung dürfen nur innerhalb der angeschlossenen Firma verwendet werden. Die Verwendung von Dokumenten dieser Branchenlösung ausserhalb der angeschlossenen Firma und die Weitergabe an Dritte ist verboten.
Die Lizenz gilt nur für die angeschlossene Firma selbst, sie darf nicht von Schwester- oder Tochterunternehmen verwendet werden.
Betriebe die Lizenznehmer der Vorgängerlösungen (Branchenlösung VSEMH / Branchenlösung Handel Schweiz) sind, werden automatisch Lizenznehmer der neuen Branchenlösung ASi – Arbeitssicherheit für den Handel. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen gehen auf das neue Vertragsverhältnis über.
9 Austritt oder Ausschluss einer Firma aus der Branchenlösung
Ein Austritt aus der Branchenlösung muss mindestens 6 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich beim Sekretariat der Branchenlösung erfolgen. Die jährliche Mitgliedschaftsgebühr für das laufende Jahr ist in jedem Fall geschuldet.
Die Trägerschaft kann – auf Antrag der KASI – eine Firma aus speziellen wichtigen Gründen von der ABL ausschliessen. Gründe für den Ausschluss können sein:
- Nichtbezahlung von Beitrittsbeitrag oder Mitgliedschaftsgebühren
- Wiederholtes Fehlen in der Erfa-Gruppe
- Wiederholtes Nichtmelden von Statistiken
- Verstoss gegen die Lizenzbestimmungen
- Fehlende Umsetzung der ABL in der Firma
- Wiederholtes Verweigern der von der KASI angeordneten Überprüfung durch den ASA-Pool
- Fehlen eines ausgebildeten ASIB in der Firma
Falls eine Firma aus der Branchenlösung austritt oder ausgeschlossen wird, hat sie alle erhaltenen Unterlagen an das Sekretariat zurückzugeben und alle erstellten Kopien vollständig zu vernichten.
Der Austritt bzw. der Ausschluss wird umgehend der EKAS und den zuständigen Durchführungsorganen gemeldet